Bebauungsplan für Teilgebiet der Stadt für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien Berlin-Johannisthal/Adlershof
Senat für Stadtentwicklung, Pressemitteilung vom 18.05.2004
Aus der Sitzung des Senats am 18. Mai 2004:
Der Senat hat auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes XV-53a für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Berlin-Johannisthal/Adlershof östlich des Segelfliegerdamms und der Straße am Flugplatz dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.
Der Entwicklungsbereich Johannisthal/Adlershof wird durch seine schon vorhandenen, im Bau befindlichen und geplanten Nutzungen zu einem zentralen Medien-, Wissenschafts-, Universitäts- und natürlich auch Wohnstandort des Landes Berlin ausgebaut.
Mit dem Bebauungsplan, der einen Geltungsbereich von rund 20 ha umfasst, wird die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und Erweiterung des bestehenden und die Ansiedlung weiteren Gewerbes, die Bereitstellung von Wohnbauflächen für kleinteiligen Wohnungsbau in innenstadtnahen Wohnlagen sowie die Neuordnung der Baugrundstücke und deren Erschließung gewährleistet.
Das Erschließungssystem wird an die veränderte Nutzung angepasst. Bis zur Wende war das Plangebiet (Industriegebiet Segelfliegerdamm) nutzungsstrukturell in einen intensiv genutzten Industrie- und Medienbereich im Norden sowie sonstige gewerbliche Nutzungen im Süden untergliedert. Der westliche Teil befindet sich auf Flächen des ehemaligen Flugfeldes.
Entlang des Segelfliegerdamms und der Straße am Flugplatz werden Gewerbegebiete festgesetzt. Hier befindet sich das Gelände der Medizinischen Geräte GmbH Berlin (MGB), auf dem gegenwärtig frei gewordene Betriebsflächen an neue Betriebe vergeben und vorhandene Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden. Auf dem südlich daran angrenzenden Gelände der Johannisthal Synchron GmbH, ehemals DEFA Synchron, werden Gebäude für Synchronisationszwecke genutzt. Die südlich gelegenen Gewerbeflächen zwischen Melli-Beese-Ring und Straße am Flugplatz unterliegen derzeit keiner intensiven Verwendung.
Mit dem Bebauungsplan XV-53a sollen entlang des geplanten Landschaftsparks Wohngebiete in einer Größenordnung von mehr als 12 ha festgesetzt werden, um für potenzielle Wohnungsbauinteressenten Planungsrecht zu schaffen und für das Land Berlin durch den Verkauf dieser Flächen Einnahmen erzielen zu können.
Dies ist im Kontext des Umsteuerungsprozesses der städtebaulichen Entwicklungsbereiche zu sehen. Die bereits weitgehend aufbereiteten Geländeflächen am Rande des Landschaftsparks wurden an die Nachfragesituation angepasst. Während die bestehenden, in Nutzung befindlichen Gewerbegebiete planungsrechtlich beibehalten werden, werden die bereits 1995 geplanten Wohngebiete in ihrer Bebaubarkeit auf die Nachfrage nach individuellen Einfamilienhausgrundstücken ausgerichtet und um ehemalige Gewerbeflächen erweitert.
Diese Planungskorrektur steht im Einklang mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 19. März 2003 Umlenkung des Trends zum Eigenheim im Umland zugunsten der Entwicklungsgebiete.
Mit dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens werden die Voraussetzungen geschaffen, größere zusammenhängende Teilbereiche 2006 aus dem besonderen Entwicklungsrecht zu entlassen.