Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die WISTA Management GmbH bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für unser Angebot, die Webseiten
- www.wista.de
- www.wista-plan.de
- www.wista-service.de
- www.adlershof.de
- charlottenburg.wista.de
- suedwest.wista.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.12.2023 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 12.12.2023 überprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Dokumente und Publikationen
Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente, die zum Download bereitstehen, sind bereits barrierefrei.
Maßnahmen: Im Zuge der Aktualisierung bzw. Neuerstellung werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit beachtet.
Zeitplan: Im Rahmen der laufenden Aktualisierung, kontinuierlich.
Alternative: Alternativ werden Ansprechpersonen und Kontaktdaten angeboten.
Barriere: Nicht-Text-Elemente
Beschreibung: Bilder und Bedienelemente haben teilweise einen unzureichenden, fehlerhaften oder keinen Alternativtext.
Maßnahmen: Künftig wird bei jedem visuellen Element immer ein Alternativtext eingetragen.
Barriere: Videos
Beschreibung: Die bereitgestellten Videos verfügen über keine Alternativen wie Textabschriften oder Audiodeskription.
Barriere: Fehlen von Sprunglinks
Beschreibung: Seitenbereiche können z.T. nicht durch verschiedene Mechanismen übersprungen werden, da keine Sprunglinks oder semantisches HTML verwendet wurde.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
Teilbereich: Texte in leichter Sprache
Beschreibung: Bisher liegen keine Texte in Leichter Sprache für die Webseiten vor.
Unverhältnismäßige Belastung: Es ist nicht möglich, alle Texte der Webseiten in Leichte Sprache zu überführen, da sich die Inhalte zu einem erheblichen Teil an ein Fachpublikum richten und Fachtermini verwendet werden.
Maßnahme: Für die Beschreibung des Unternehmens und der Hauptprojekte sowie die Navigation der Webseiten werden Texte in Leichter Sprache verfasst. Weitere Texte werden nicht in Leichte Sprache übersetzt.
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
E-Mail: website(at)wista.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 1 Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit