Laboranalytik am Puls von Konsumtrends und Verbraucherinteressen
Landeslabor Berlin-Brandenburg übergibt Jahresbericht 2022
Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste – wird im Rahmen der amtlichen Überwachung im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) geprüft und beurteilt. LBB-Direktor Dr. Mike Neumann übergab bei einem Pressetermin am 19.10.2022 den Jahresbericht 2022 des LLBB an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer und die Berliner Verbraucherschutzstaatssekretärin Esther Uleer.
Neben einem allgemeinen Überblick wurde anhand von drei Produktgruppen vertiefend erläutert, wie das LLBB mit Untersuchungsschwerpunkten aktuelle Verbraucheranforderungen sowie den Schutz empfindlicher Gruppen in den Fokus nimmt. Ein Laborrundgang bot Einblicke in die Analytik von Bioziden/Pestiziden sowie von Farbstoffen in Kinderkosmetik.
„Das Landeslabor ist ein Beispiel gelungener Zusammenarbeit der Länder Brandenburg und Berlin. Abgesicherte Messwerte sind eine wesentliche Grundlage, um in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz auf einer zuverlässigen Datenbasis handeln zu können. Das LLBB bündelt hier viel Kompetenz. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie mit ihrer professionellen und zuverlässigen Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten. Der Jahresbericht spiegelt einen Teil der vielfältigen und wichtigen Facetten der Untersuchungsleistungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher wider“, erklärte Staatssekretärin Dr. Töpfer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats. „Der Schutz empfindlicher Gruppen und Veränderungen der Konsumgewohnheiten fordern viel Sachverstand und Flexibilität bei der Untersuchung von Verbraucherprodukten. Wir sind froh mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an unserer Seite zu haben, der neue Entwicklungen aktiv in den Blick nimmt“, hob die stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretärin Uleer hervor.
Statistik und Überblick
Im Jahr 2022 wurden im LLBB insgesamt 27.673 Lebensmittelproben einschließlich Wein und Weinerzeugnissen sowie 2.888 Proben Bedarfsgegenstände, Kosmetika sowie Tabak undTabakerzeugnisse für die Länder Berlin und Brandenburg untersucht. Darüber hinaus hat sich das LLBB an verschiedenen bundesweiten Untersuchungsprogrammen sowie Überwachungsprogrammen der Trägerländer Berlin und Brandenburg beteiligt.
Mit rund 16,7 % der untersuchten Proben lag die Beanstandungsquote in einem den Vorjahren vergleichbaren Rahmen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass dies keine repräsentative Aussage über den gesamten Warenkorb darstellt, da die Probenplanung risikoorientiert erfolgt. Dies beinhaltet unter anderem, dass Produkte mit einem höheren Risiko häufiger beprobt werden als andere. Der größte Teil der Beanstandungen geht auf Mängel und/oder Verstöße bei Kennzeichnung und Aufmachung zurück, insbesondere in der Lebensmittelgruppe „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, Säuglings-/Kleinkindernahrung“. Neben Verstößen gegen allgemeine Kennzeichnungsvorschriften gehören hierzu auch unzulässige oder nichtzutreffende gesundheitsbezogene Angaben. Lebensmittel, bei denen neben der Kennzeichnung andere Beanstandungsgründe ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, sind „Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren“, die besonders anfällig für mikrobiologische Verunreinigungen sind. Auch Speiseeisproben waren häufiger mikrobiologisch auffällig.
In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 635.511 Proben analysiert. Große Probenzahlen entfallen dabei auf Massenuntersuchungen im Rahmen von Monitoring- und Sanierungsprogrammen. Eine besondere Herausforderung stellen akute Tierseuchengeschehen, wie die seit September 2020 in Brandenburg ausgebrochene Afrikanische Schweinpest (ASP) mit 48.610 Proben im Jahr 2022 sowie die Geflügelpest (Aviäre Influenza) dar.
Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 29.933 Proben, darunter 11.414 Gewässerproben inklusive Badegewässer und Grundwasser sowie 3.430 Proben von Trink- und Badebeckenwasser. Hinzu kommen 5.988 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut.
Rund um die Milch: Untersuchungsschwerpunkte zu aktuellen Konsumtrends
Das wachsende Angebot an Bio-, Heu- und Weidemilch bedient die zunehmende Sorge um das Tierwohl und die ökologische Verträglichkeit von Lebensmitteln. Aber unterscheidet sich eine entsprechend ausgelobte Milch auch messbar von konventionell hergestellter Milch? Die Begriffe Bio- und Heumilch sind rechtlich geregelt, bei beiden werden die Tiere definitionsgemäß mit einem im Vergleich zur konventionellen Haltung deutlich höheren Grasanteil gefüttert. Die Untersuchungen am LLBB zeigten, dass die Auslobung von Bio- und Heumilch bei nahezu allen untersuchten Proben durch den fütterungsbedingt höheren Anteil an α-Linolsäure im Milchfett bestätigt werden konnte. Demgegenüber ist der Begriff Weidemilch nicht rechtlich geregelt, stattdessen existieren hierzu privatrechtliche Label mit eigenen Richtlinien. Die hier festgelegte Haltungsform, deren Schwerpunkt auf der Bewegungsfreiheit der Kühe liegt, geht nicht zwangsläufig mit einer speziellen Fütterung der Kühe einher. Hier war festzustellen, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Bezeichnung Weidemilch und den Laborergebnissen nicht ableitbar ist und die Authentizität somit nicht immer bestätigt werden konnte, sondern lediglich im landwirtschaftlichen Betrieb bzw. in der Molkerei überprüfbar ist.
Vegane und vegetarische Ersatzprodukte sind eine vergleichsweise neue Warengruppe mit zunehmender Vielfalt und wachsenden Marktanteilen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden im LLBB im Jahr 2022 Pflanzendrinks, Sahne- und Joghurtalternativen sowie vegane/vegetarische Käseersatzprodukte auf eine Vielzahl von Parametern untersucht. Hierbei lagen Untersuchungsschwerpunkte insbesondere auf dem Vorhandensein von Milcheiweiß, Rückstandsanalytik, Nachweis von Schwermetallen, Nährwertzusammensetzung, Allergengehalt sowie mikrobiologische Beschaffenheit. Sojahaltige Ersatzprodukte wurden zudem auf gentechnische Veränderungen überprüft. Rund ein Drittel der 91 untersuchten Proben wurde beanstandet, wobei Kennzeichnungsmängel und unzulässige Anreicherung mit Vitamin D die Hauptgründe darstellten.
Kinderkosmetik: Schutz empfindlicher Gruppen
Kinder stellen eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe dar. Nachdem das Landeslabor bereits 2020 einen Schwerpunkt auf die Untersuchung von allgemeiner Kinderkosmetik gelegt hatte, wurden 2022 die speziellen Produktgruppendekorative Kinderkosmetik (Lidschatten, Lippenstifte, Lipglosse (einzeln und im Set), Glittergel für die Haare, Tattoogelstifte, Nagellack und Schminkstifte) und Kinderkosmetik aus Importshops (Haarglättungs- und Haarpflegemittel) untersucht. Von allen untersuchten Proben boten 82 % Grund zu mindestens einer Beanstandung. Häufigster Beanstandungsgrund waren Kennzeichnungsfehler (76 % aller Proben). 18 % der Proben enthielten Stoffe, deren Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten ist. Ein Haarglättungsmittel wurde als nicht sicher beurteilt, da von den verschiedenen Komponenten genau diejenige fehlte, die nach Herstellerangabe für die Neutralisierung der stark alkalischen Wirkkomponente zuständig ist.
Kontakt:
Landeslabor Berlin-Brandenburg
Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt
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Dr. Kathrin Buchholz
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen
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Pressemitteilung LLBB vom 19.10.2023