15. März 2011
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Personalchef des Forschungsverbundes Stefan Junker über Arbeitsvertragsbefristung in der Wissenschaft
Vor vier Jahren verabschiedete die Bundesregierung das Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz, nach welchem Hochschulen und Forschungseinrichtungen Wissenschaftler sechs Jahre vor und nach ihrer Promotion befristet einstellen dürfen. Eine Studie des Bundesforschungsministeriums bewertete nun die Auswirkungen dieses Gesetzes.
Dazu sprach Stefan Junker, Personalchef des Forschungsverbundes, im Deutschlandfunk.